Wer gibt sachdienliche Hinweise zur Aufklärung folgender Straftaten?
Es winken fette Belohnungen!


Sachdienliche Hinweise gehen zweckmäßigerweise vom Informanten direkt an die Polizei oder - auch unter Wahrung der Identität des Informanten - an unsere Kanzlei. Die Vermittlung der Belohnung erfolgt im Erfolgsfall über die Kanzlei:

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen, Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon: 02961 9742-0, www.muehlenbein.de


Voraussetzungen für Zahlung der Belohnungen:
Zahlungen werden fällig, wenn nach der Auslobung Hinweise von Informanten / Zeugen – nicht von Opfern oder Tatbeteiligten – erfolgen, die zur rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen; bei mehreren Tätern wird anteilig gezahlt, bei mehreren Informanten entsprechend. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Wenn Informanten / Zeugen von den Ermittlungsbehörden vorgeladen oder zur Aussage aufgefordert wurden und sie sich also nicht aufgrund der Auslobung gemeldet haben, wird keine Belohnung gezahlt.


Aktion Steckbrief

Gewaltdelikte sind im Sauerland zwar eher selten; aber solche Vorfälle verunsichern und mindern die Lebensqualität. Immer wieder wurden Bürger zusammengeschlagen, ausgeraubt und zum Teil schwerverletzt oder es wurde randaliert und Sachschaden hinterlassen. Opfer kann jeder von uns sein.

Einige Briloner Bürger finanzieren über die „Aktion Steckbrief“ Belohnungen zur Ergreifung und Verurteilung der potentiellen Täter. Unsere Initiative soll die Arbeit der Polizei unterstützen und anerkennen. Die Auslobung der Belohnung in der Presse dient einer breiteren Solidarität zwischen Polizei, Bevölkerung und Opfer; und der Täter bekommt für die Zukunft Angst, auch vor Informanten.

Die Polizei ist über die Aktion Steckbrief informiert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Mühlenbein und Kollegen vermittelt nach Außen, da die unterstützenden Bürger nicht genannt werden möchten, und wir vermitteln zwischen den Informanten und der Polizei und zahlen gegebenenfalls die Belohnungen aus.

Unterstützer zahlen höchstens bis in Höhe einer Höchstbetragsbürgschaft. Umverteilt wird wie folgt: jedem Bürgen/Unterstützer wird die Auslobung gegebenenfalls in 50er € Schritten abgerechnet. Also z.B. wir haben 2 Bürgen mit höchstens 300,00 € und einige mit 400,00 € oder 1000 € usw., dann sammelt die Kanzlei immer von allen in 50,00 € Schritten ein, so dass alle Unterstützer der „Aktion Steckbrief“ bis zu ihrer zugesagten Summe immer gleich zahlen, aber nie mehr als sie im Höchstbetrag zeichnen. Zur Zeit sind 9 Unterstützer zwischen 300 und 1000 € dabei. Damit können wir einige Auslobungen parallel schalten. Dabei wird es selten zu einer Zahlung kommen! Aber die Initiative wird Wirkung zeigen! In einigen Fällen hatten wir bereits Erfolg!

Ziel ist natürlich immer, den Täter aus dem Verkehr zu ziehen.

Sachdienliche Hinweise gehen zweckmäßigerweise vom Informanten direkt an die Polizei oder – auf Wunsch auch unter Wahrung der Identität des Informanten - an unsere Kanzlei.

Die Vermittlung der Belohnung erfolgt im Erfolgsfall über die Kanzlei:

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon: 02961 9742-0
www.muehlenbein.de
www.steckbrief-hsk.de

Rechtliche Lage in NRW: Erlass RdErl. d. Justizministeriums u. d. Innenministeriums 4700 - III.4 u. 42.2 - 62.13.02 vom 15.7.2009 Interessant in diesem Zusammenhang ist Punkt II.7: » 7. Geldbeträge, die der Staatsanwaltschaft von privater Seite zur Auslobung von Belohnungen oder zur Verteilung an die in einer Strafsache tätig gewordenen Justiz- und Polizeibeamten angeboten werden, dürfen nicht angenommen werden. « Wer privat eine Belohnung aussetzen will, kann diese also nicht einfach der Polizei/Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen, sondern kann diese nur privat nach §§ 657-660 BGB ausloben. In der Regel erfolgt dies gebührenpflichtig z.B. über einen Notar. Staatlicherseits werden aber nur sehr selten Belohnungen ausgelobt. www.steckbrief-hsk.de ist also nur deshalb im Netz, weil die Polizei und die Staatsanwaltschaft unsere Auslobungen nicht annehmen darf!

Rechtliche Grundlagen Eine private Auslobung einer Prämie für Hinweise, die zur Ergreifung von Straftätern führen, ist nach BGB geregelt:
BGB § 657 Bindendes Versprechen : Verbindlich
BGB § 658 Widerruf : Widerruf und Befristung
BGB § 659 Mehrfache Vornahme: Erstvornahme, ggf. Aufteilung
BGB § 660 Mitwirkung Mehrerer : ggf. Aufteilung unter mehreren Hinweisgebern

Keinen Anspruch auf Auslobungsprämien haben grundsätzlich Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftätern gehört.

Eines der 100 Förderpakete, die Westfalen Weser Energie an Initiativen und Institutionen in der Region vergab, hat die „Aktion Steckbrief-HSK“, www.steckbrief-hsk.de erhalten. Mit dem Projekt „Ideen werden Wirklichkeit – 100 Förderpakete für Vereine in der Region“ unterstützt der kommunale Energiedienstleister bürgerschaftliches Engagement in seinem Netzgebiet. Insbesondere neue Projektideen mit Vorbildcharakter werden ausgezeichnet. Auch 2019 wird Westfalen Weser Energie die Aktion fortsetzen. Vereine können sich ab April online bewerben unter: www.ww-energie.com Die Förderer der Aktion Steckbrief-HSK bedanken sich ganz herzlich für diese Anerkennung ihrer Arbeit. .